Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der jET Schweiz IT AG

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verkaufsverträge und
Warenlieferungen der Firma jET Schweiz IT AG (nachfolgend jET genannt), Ramsen, im Verkehr mit
den Kunden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufbedingungen des Kunden, werden
nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von jET ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

 

  1. Preise
  2. Lieferumfang, Lieferzeit und Gefahrenübergang
  3. Vertrag
  4. Abnahme
  5. Zahlung
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Garantie
  8. Instandsetzung
  9. Warenrücknahme
10. Haftung
11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand



1. Preise

1.1 Die Preise in den Preislisten verstehen sich rein netto exkl. MWST ab Lager Ramsen. Die von jET herausgegebenen Preislisten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.

1.2 Versand- und Versicherungskosten gehen zulasten des Kunden, sofern keine andere Absprache getroffen wurde.

1.3 Werden die Geräte ausgeführt, trägt der Kunde die anfallenden Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Hierfür gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuer- und Abgabensätze
 

2. Lieferumfang, Lieferzeit und Gefahrenübergang
 

2.1 Für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung massgeblich. jET ist auch zur Teillieferung berechtigt.

2.2 Versand- und Lieferfristen sind sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten ohne Fälligkeits- oder Fixcharakter.

2.3 Befindet sich jET in Verzug, so hat der Kunde jET eine angemessene Nachfrist zu setzen.

2.4 Wird jET an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs- oder Lieferstörungen - bei jET oder deren Lieferanten - garantiert z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Krieg, Aussperrungen oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er nach Ablauf der verlängerten Frist jET schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt.

2.5 Wird jET die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 2.4 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird jET von der Lieferpflicht befreit.

2.6 Von der Behinderung nach Ziffer 2.4 oder der Unmöglichkeit nach Ziffer 2.5 wird jET den Kunden benachrichtigen.

2.7 Alle Waren und Verkaufsgegenstände werden ohne anderslautende Vereinbarung per Spedition oder Post geliefert.

2.8 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von jET verlässt. Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der jET Schweiz IT AG

3. Vertrag

3.1 Angebote von jET sind grundsätzlich freibleibend, soweit nicht schriftlich eine Bindefrist im Angebot angegeben ist.

3.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten, sind nur annähernd massgebend, soweit sie von jET nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

3.3 Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von jET zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach den vorliegenden Bestimmungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Kunden anerkannt werden.

3.4 Nebenabreden oder von diesem Vertrag abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von jET.

3.5 Die Lieferung von Softwareprodukten erfolgt ausschliesslich in Lizenz, d.h. nur zum Gebrauch. Software-Produkte werden nur gemäss den Lizenzbestimmungen des entsprechenden Herstellers abgegeben, welche der Kunde anerkennt.

4. Abnahme

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lieferung und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

4.2 Beanstandungen wegen Minderlieferung sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder telefonisch anzubringen, ansonsten gilt die Lieferung als akzeptiert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ware bei Erhalt und vor der Benutzung zu kontrollieren.

4.3 Ein allfälliger Transportschaden ist unmittelbar bei Erhalt der Ware beim zuständigen Transporteur oder innert einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bei jET zu melden.

4.4 jET übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden infolge Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag etc.).

5. Zahlung

5.1 Bei Rechnungen bis SFr. 100.00 wird en Kleinmengenzuschlag von SFr. 20. -- automatisch berechnet.

5.2 Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Zurückhaltung oder Kürzung der Zahlung wegen Mängeln, sonstigen Ansprüchen oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen sind nicht zulässig.

5.3 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von jET bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von jET. jET ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am Wohnsitz des Käufers gem. Art. 715 ZGB eintragen zu lassen. Der Käufer gibt stillschweigend sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Eigentumsvorbehalte, so dass jET den Vorbehalt ohne Mitwirkung des Käufers eintragen lassen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen der jET Schweiz IT AG

6.2 Drohende und eintretende Vollstreckungsmassnahmen und Rechtsansprüche Dritter gegenüber Ware, an denen sich jET das Eigentum vorbehalten hat, sind jET unverzüglich
anzuzeigen.

6.3 jET oder ihre Lieferanten sind und bleiben Inhaber aller Eigentums-, Patent-, Kopier-, Wiedergabe- und anderer Rechte an der Software, Bedienungsanleitung, an anderem
schriftlichen Begleitmaterial, an als geschützt bezeichneter Informationen und den Nachträgen dazu.

7. Garantie

7.1 Garantie wird ausschliesslich auf die ausdrücklich als verbindlich angegebenen Eigenschaften (siehe dazu Ziffer 3.2) und zu nachfolgenden Bedingungen gewährt. Eine weitergehende Garantie bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

7.2 Wir garantieren dem Kunden, dass die gelieferten Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln sind, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich
einschränken oder aufheben.

7.3 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei wir uns sie Wahl zwischen beiden Möglichkeiten vorbehalten. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Haus oder im Unternehmen des Kunden.

7.4 Mängelrügen für offene Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, für Geräte (Komplettsysteme ausser Monitore) aber spätestens 24 Monate nach Gefahrenübergang (Garantiefrist) für Notebooks und Einzelkomponenten (z.B. Platinen, Festplatte, Drucker usw.) spätestens 12 Monate (Notebooks Akkus 3 Monate Garantie, Display ausgeschlossen) nach Gefahrenübergang, bei jET schriftlich oder telefonisch anzumelden. Wenn von jET nicht anders angewiesen, wird der Kunde das mangelhafte Erzeugnis zusammen mit der Rechnungskopie und der Beschreibung des Mangels umgehend jET zusenden, ansonsten verliert er den Garantie-Anspruch.

7.5 jET kann die Annahme zurückgesandter Ware verweigern, wenn jET nicht zuvor vom Grund der Rücksendung unterrichtet worden ist, oder kein Lieferschein, keine Rechnungskopie, sowie keine genaue Fehlerbeschreibung mitgesandt worden ist.

7.6 Die Instandsetzung von Geräten oder der Austausch von Teilen oder ganzen Geräten unter Garantie hat keine Hemmung, Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist zur Folge, auch nicht für die reparierten oder ausgetauschten Teile. Ausgetauschte Teile sind Eigentum von jET.

7.7 Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten trägt der Kunde.

7.8 Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Garantiebestimmungen vom Kunden nicht eingehalten werde sowie bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung,
übermassiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von jET oder deren Lieferanten entsprechender Betriebsmittel oder Betriebsumgebungen.

7.9 Bei unfachmännischen Eingriffen in die Erzeugnisse oder unsachgemässer Bedienung sowie bei fehlerhafter Softwareinstallation durch den Kunden oder Dritte oder wenn kein Fehler feststellbar ist, ist jET berechtiget, die Kosten der Überprüfung und allfälligen Instandsetzung sowie die Kosten des Telefon-Hotline-Service in Rechnung zu stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der jET Schweiz IT AG

7.10 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen und werden durch die vorstehende Garantie ersetzt.

8. Instandsetzung

8.1 Instandsetzung ausserhalb der Garantie sind entgeltlich.


 

8.2 Ausgetauschte Teile fallen ins Eigentum von jET und auf Ersatzteilen und Ersatzkomponenten gilt eine 3-monatige Garantiefrist (NB Akku ausgeschlossen).
Für diese Garantie gelten Ziffer 7.0 bis 7.10 analog.


9. Warenrücknahme

9.1 Warenrücksendungen sind vorher grundsätzlich mit dem zuständigen Verkäufer oder der Geschäftsleitung abzusprechen ( siehe 7.5 ). Wir behalten uns vor, Ware ohne vorherige Zustimmung zur Rücksendung wieder an den Absender zurückzusenden. Bei Warenrücknahmen wird eine Gutschrift erstellt.


10. Haftung

10.1 jET haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Kunden, einschliesslich entgangenem Gewinn, soweit jET nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


 

10.2 Dies gilt auch im Rahmen der Nutzung des jET-Reseller-Shops und dessen Funktionalitäten. Die Abwicklung der Reseller-Shop-Aufträge erfolgt im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Desweiteren geht die jET Schweiz IT AG keinerlei Kaufverträge mit den jeweiligen Endkunden der Reseller-Shops ein. Das Rechtsgeschäft kommt ausschliesslich zwischen dem Reseller und dem Endkunden zustande. Einziger Vertragspartner für jET Schweiz IT AG bei derartigen Rechtsgeschäften ist der Reseller. Ein Forderungsausfall des Resellers gegenüber dem Endkunden führt nicht zu einem Forderungsverzicht der jET Schweiz IT AG. Sämtliche Reseller-Shop-Aufträge werden jeweils nur nach erfolgter Weiterleitung und Freigabe des Resellers bearbeitet.


 

Entstandene Kosten im Falle einer Annahmeverweigerung des Endkunden bei Direktversand ab jET Schweiz IT AG werden dem Reseller belastet.


 

Die jET Schweiz IT AG ist stets bemüht, Ihnen ein ausgereiftes und stabiles System anzubieten. Kommt es infolge von Erweiterungen der Programmcodes oder Systemausfällen zu Datenverlusten, so kann die jET Schweiz IT AG dafür nicht haftbar gemacht werden.


11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
 

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

11.2 Zwischen den Parteien gilt Schweizer Recht. Die Anwendungen des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf sind ausgeschlossen.

11.3 Für alle Rechte und Pflichten, auch aus Schecks und Wechsel gilt der Gerichtsstand Schaffhausen. Ramsen, im Juli 2004 / Die Geschäftsleitung.

 

 

 

 


 
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